Unsere Dienstleistungen

Schulbegleitung
Schulbegleiterinnen, auch bekannt als Teilhabeassistenten/Teilnahmeassistentinnen, Schulassistentinnen, Integrationshelferinnen (kurz I-Hilfe), Inklusionsassistenten/Inklusionsassistentinnen oder Individualbegleiterinnen, sind mittlerweile ein fester Bestandteil des schulischen Alltags. Ihr Engagement ermöglicht es vielen Kindern und Jugendlichen mit körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen, den Schulbesuch überhaupt erst zu realisieren.

Die rechtliche Grundlage für die Schulbegleitung basiert auf § 112 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 75 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX und § 35a SGB VIII. Für die Beantragung einer Schulbegleitung muss eine der in diesen Normen genannten Voraussetzungen erfüllt sein, die sich auf seelische, körperliche oder geistige Beeinträchtigungen beziehen können.

Schulbegleiter*innen unterstützen junge Menschen mit seelischen, sozial-emotionalen, geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen im Schulalltag. Konkret betrifft dies beispielsweise Kinder und Jugendliche mit folgenden individuellen Bedürfnissen:

  • Sozial-emotionale Beeinträchtigungen

  • Autistische Spektrums-Störung (ASS)

  • Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADS, ADHS)

  • Sprachstörungen, Legasthenie, Dyskalkulie

  • Entwicklungsverzögerungen

  • Körperliche, geistige und sinnliche Beeinträchtigungen